Wenn die Eltern auf einmal alt sind – seniorengerechte Wohnung

Wenn die Eltern auf einmal alt sind – seniorengerechte Wohnung

Wenn die Eltern auf einmal alt sind – seniorengerechte Wohnung

Bestimmt haben auch Sie einmal gedacht, dass Ihre Eltern garantiert niemals altern. Doch die Zeit vergeht schnell. Und schon sehen sich alle mit der Frage konfrontiert, wie das persönlich ideale seniorengerechte Wohnen aussieht. Welches Wohnkonzept am besten gefällt – ein Mehrgenerationenhaus mit der eigenen oder einer befreundeten Familie, eine WG oder das Allein-Wohnen-Bleiben in der eigenen, den Bedürfnissen angepassten Wohnung – ist eine individuelle Geschmacksfrage. In jedem Fall ist es wichtig, dass die Wohnung ein selbstständiges, sicheres und komfortables Wohnen ermöglicht. Denn dadurch können Ihre Eltern noch so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben. Bei Bedarf können sie zudem eine passgenaue Unterstützung im Hinblick auf die Haushaltsbetreuung und ihre eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dafür müssen aber zuweilen einige Wohnbarrieren abgebaut werden.

Worauf kommt es bei einer solchen Gestaltung an?

Bei Neubauten steht die Barrierefreiheit bereits häufiger im Fokus. Natürlich lassen sich nicht alle mit ihnen verbundenen Aspekte in jedem älteren Haus oder einer entsprechenden Wohnung realisieren. Dennoch können die Wohnbereiche zumindest so gestaltet werden, dass Sicherheit und Komfort im Sinne der Alters- und Seniorengerechtigkeit langfristig gewährleistet bleiben.

Darunter fällt unter anderem die Bewältigung der Treppe mittels einer geeigneten Liftanlage. Die Fragestellung „Was kostet ein Treppenlift ?“ muss dabei singulär geklärt werden. Immerhin hängen die konkreten Zahlen stets von den jeweiligen Gegebenheiten wie der Konstruktion der Treppenanlage, dem Gesundheitszustand der Benutzerinnen und Benutzer und anderen Faktoren ab. Daher ist es ratsam, genug Vorlauf zu haben und längerfristig zu planen. Das damit verbundene Zeitreservoir ermöglicht es Ihren Eltern (und bei Bedarf auch Ihnen), deren tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und verschiedene Angebote gründlicher zu prüfen.

Bedenken Sie außerdem, dass dies für andere Wohnraumanpassungen wie

  • das Verlegen von rutschfesten Böden (speziell in Bad und Küche),
  • die Installation von seniorengerechten Sanitärobjekten im Bad wie einer erhöhten Toilette oder einer ebenerdigen Dusche,
  • der höheren Positionierung von Küchengeräten,
  • dem Anbringen von Heißwasser-Reglern mit Verbrühungsschutz,
  • der Beseitigung von Stolperfallen durch das gründliche Verlegen von Kabeln und dem Abflachen von Teppichkanten sowie
  • der Installation von unterstützenden intelligenten Systemen und anderen technischen Geräten wie elektrischen Rollläden oder Bewegungssensoren für die Beleuchtung

ebenfalls gilt. Das frühzeitige und ehrliche Besprechen des aktuellen und möglichen zusätzlichen Bedarfs ist somit essenziell für eine entspannte Planung und Umsetzung, – zumal Sie noch weitere Faktoren wie das Beantragen von Zuschüssen und das Warten auf Handwerkerinnen und Handwerker einkalkulieren müssen.

Welche Förderungen sind möglich?

Eine Wohnung seniorengerecht umgestalten – das kostet Zeit und Geld. Umso sinnvoller ist es, sich rechtzeitig mit verschiedenen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Dabei kann es sich für Sie und Ihre Eltern lohnen, mit der zuständigen Gemeinde bezüglich kommunaler Förderprojekte in Kontakt zu treten. Solche Projekte des Bundes und der Bundesländer können mithilfe der dazugehörigen Förderdatenbank (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html) ermittelt werden.

Ferner gibt es noch eine ganze Reihe weiterer potenzieller Förderer, unter anderem die KfW und die gesetzlichen Pflegeversicherungen. Doch nicht jeder ist in jedem Fall zuständig und nicht alle Förderungen lassen sich parallel abrufen! Versuchen Sie daher, sich bei jeder Stelle präzise zu informieren, von welchen Förderungen Sie beziehungsweise Ihre Eltern tatsächlich profitieren können oder an wen Sie sich alternativ wenden müssen. Daher hier nur ein kurzer Überblick über deren Fördermöglichkeiten.

Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“

In seinem Zuge kann entweder ein Zuschuss (455-B) oder ein Kredit (159) gewährt werden. Der Investitionszuschuss (maximal 6.250 € pro Wohneinheit) dient dabei der finanziellen Förderung von Maßnahmen, die dem Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand zuträglich sind. Der Kredit (maximal 50.000 € pro Wohneinheit) deckt zudem die Erhöhung des Einbruchsschutzes und des Wohnkomforts ab. Beide Varianten sind vor allem für Mieter und private, ihren Wohnraum selbst nutzende Eigentümer gedacht – und zwar altersunabhängig. Weitere Informationen dazu holen Sie am besten selbst bei der KfW ein, zumal diese auch über die technischen Mindestanforderungen bei geplanten Umbauprojekten informiert, die mit denen der DIN 18040 Teil 2 für barrierefreies Bauen im Neubau korrelieren.

Die Verbesserung des Wohnumfeldes – Zuschüsse seitens der gesetzlichen Pflegeversicherungen

Die gesetzlichen Pflegeversicherungen wie die Techniker Krankenkasse bezuschussen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes wie einen Treppenlift mit bis zu 4.000 € für eine Einzelperson und bis zu 8.000 € bei einem zusammen in einer Wohneinheit lebendem Paar. Allerdings müssen dafür einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden.

  • Der Vorschlag für die Umbaumaßnahmen muss durch den medizinischen Dienst (der auch für die Feststellung eines potenziellen Pflegegrades zuständig ist) beziehungsweise eine Fachpflegekraft gemacht werden.
  • Er kann nur gewährt werden, wenn zunächst ein Kostenvoranschlag für die angedachte Umbauarbeit vorgelegt wird und kein anderer Kostenträger vorrangig dafür zuständig ist.
  • Es muss klar belegbar sein, dass der Umbau eindeutig zur Verbesserung der Lebenssituation des Antragsstellers beiträgt, indem Einschränkungen sinnvoll minimiert werden.
  • Zudem werden die 4.000 Euro pro Person nicht für jede einzelne Umbaumaßnahme (sofern mehrere geplant werden), sondern für alle zusammen gezahlt. Ein weiterer Zuschuss kann nur dann beantragt werden, wenn deutlich ersichtlich und belegbar ist, dass weitere Umbaumaßnahmen aufgrund einer Veränderung der Lebenssituation und Gesundheit des Antragsstellers zwingend notwendig sind.